Ersatzreifen Autoreifen Ersatzreifen Pflicht

Sofern man keine Autoreifen mit Notlaufeigenschaft im Besitz hat, kann die Mitnahme von einem Reserverad als unverzichtbar angesehen werden. Schließlich kann es jederzeit zu einer unvorhergesehenen Reifenpanne kommen. Schon das versehentliche Anfahren von einem Bordstein kann ausreichen, um ein Defekt des Reifens hervorzurufen und dadurch eine Weiterfahrt unmöglich zu machen. Diese Tatsache sollte jeden Menschen davon überzeugen, dass die Investition in ein Ersatzreifen äußerst lohnend ist.

Bei der Mitnahme eines solchen Reifens gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Dennoch sollte man sich an gewisse Grundregeln halten. So wäre es von großem Vorteil, wenn es sich bei dem Ersatzreifen um den selben Reifentyp handelt wie bei den montierten Reifen. Ist man also zum Beispiel auf Sommerreifen unterwegs, sollte auch eine solche Bereifung als Reserverad mitgenommen werden.

Die einzig mögliche Alternative stellt ein sogenanntes Sparrad dar. Dabei handelt es sich um ein Notrad, das äußerst günstig ist, dafür aber auch nur für eine geringe Strecke mit niedriger Geschwindigkeit genutzt werden kann.

Allerdings wird die Mitnahme von einem Reserverad keinen großen Nutzen haben, wenn man nicht dazu in der Lage ist, den Reifenwechsel durchzuführen. Im PKW muss sich also ein Wagenheber und ein Schraubenschlüssel befinden. Des weiteren wäre es äußerst clever, wenn man eine Radwechsel - Beschreibung ausdruckt und im Auto mitführt. Schließlich möchte man sich im Notfall nicht fragen müssen, wie ein Radwechsel überhaupt von Statten geht. 

 
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